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Ergotherapie 

Hilfe zur Selbsthilfe

Die Ergotherapie ist eine Therapieform, die kranke oder verletzte Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützt. Sie soll es dem Patienten ermöglichen, sich möglichst weitgehend selbst zu versorgen, an der Gesellschaft teilzuhaben und so eine besserte Lebensqualität zu gewinnen.

Im Mittelpunkt der Ergotherapie in der Orthopädie stehen Klienten jeder Altersgruppe, die aufgrund von angeborenen, durch Unfälle verursachte oder durch chronische Erkrankungen hervorgerufene Funktionsstörungen im Stütz- und Bewegungsapparat in ihrer Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit beeinträchtigt sind. Bei ergotherapeutischen Behandlungen in der Kinderorthopädie z.B. geht es auch um die Prävention (Vorbeugung) von Spätfolgen, bei Erwachsenen besteht oft das Ziel darin, die Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen, z.B. im Bereich der Handrehabilitation.

Ergotherapie ist aber auch bei folgenden Krankheiten und Beeinträchtigungen möglich:

Ziel der Ergotherapie ist, die Fähigkeiten zu verbessern, die man für ein möglichst selbstständiges Leben braucht. Dazu gehört, für sich selbst zu sorgen und zum Beispiel zu arbeiten – aber auch, die Wohnung zu verlassen und sich mit anderen Menschen zu treffen. Ergotherapie unterstützt dabei, mit einer (neuen) körperlichen oder geistigen Einschränkung umzugehen und den Alltag zu bewältigen. Dadurch kann sie helfen, die Lebensqualität und die Gesundheit zu verbessern. Auch Angehörige können sich umfassend beraten lassen.​

 

Tarife für Ergotherapie: 

 

Einzeltherapie 

30 Min.     ...     50.-

45 Min.     ...     70.-

60 Min.     ...     90.- 

Hausbesuchspauschale im Raum Bad Ischl:     ...    25.- 

Wissenswertes zum organisatorischen Ablauf: 

  1. Für die Ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung vom Haus- oder Facharzt. Von der Verordnung bis zur ersten Therapieeinheit dürfen nicht mehr als zwei Wochen liegen.  

  2. Die erste Einheit dient der ergotherapeutischen Erstbefundung.

  3. Bewilligung der Krankenkasse (derzeit entfällt die Bewilligung durch den Chefarzt bei der ÖGK)

  4. Behandlung nach gemeinsam gesetzten Therapiezielen

  5. Abrechnung (Die Therapiekosten werden per Rechnung an die Therapeutin überwiesen)

  6. Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse (diese beträgt bei der ÖGK für ergotherapeutische Behandlungen bei einem Wahltherapeuten 80% des Tarifes, den Vertragstherapeuten für dieselbe Leistung erhalten würden.)

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